MACH Hausverwaltung · Landkreis Landshut

Hausverwaltung im Landkreis Landshut

Kostenlos und unverbindlich

Gegründet von Eigentümern, die selbst erlebt haben, wie Verwaltung besser gehen muss. WEG-, Sondereigentums- und Mietverwaltung für Wohnanlagen bis etwa 20 Einheiten in Vilsbiburg, Ergolding, Essenbach und im Landkreis Landshut, persönlich betreut von Christian Gräf.

  • Zertifizierter Verwalter (IHK)
  • Erlaubnis nach § 34c GewO
  • Persönlich betreut
  • Sorgfältig abgerechnet
  • Unabhängig beauftragt

MACH Hausverwaltung ist eine Boutique-Hausverwaltung für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, Sondereigentum und Mietwohnungen im Landkreis Landshut. Wir verwalten Wohnanlagen bis etwa 20 Einheiten, unter anderem in Vilsbiburg, Ergolding und Essenbach. Christian Gräf, zertifizierter Verwalter (IHK), ist Ihr fester Ansprechpartner. Ihr Angebot erstellen wir individuell nach einem kostenlosen Kennenlerngespräch.

Wo wir im Landkreis Landshut verwalten

Der Landkreis Landshut hat 35 Gemeinden. Die Stadt Landshut liegt mitten darin, gehört aber nicht dazu, denn sie ist kreisfrei. Wir verwalten in beiden Gebieten. Für Wohnanlagen in der Stadt gibt es eine eigene Seite.

Hausverwaltung in der Stadt Landshut

StadtLandshutAltdorfErgoldingEssenbachVilsbiburgLANDKREIS LANDSHUT
Schematische Darstellung, nicht maßstäblich
  • Hausverwaltung in Vilsbiburg

    Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften, Sondereigentum und Mietwohnungen in Vilsbiburg und den zugehörigen Ortsteilen. Christian Gräf ist Ihr fester Ansprechpartner. Das Kennenlerngespräch findet auf Wunsch bei Ihnen vor Ort in Vilsbiburg statt.

  • Hausverwaltung in Ergolding

    Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften, Sondereigentum und Mietwohnungen in Ergolding und den zugehörigen Ortsteilen. Von unserem Sitz in Landshut aus sind die Wege kurz. Das Kennenlerngespräch führen wir bei Ihnen vor Ort oder bei uns durch.

  • Hausverwaltung in Essenbach

    Wir verwalten Wohnungseigentümergemeinschaften, Sondereigentum und Mietwohnungen in Essenbach und den zugehörigen Ortsteilen. Sie erreichen uns über das Eigentümer- und Mieterportal, per E-Mail, WhatsApp oder Telefon, Ihr Ansprechpartner ist Christian Gräf. Das Kennenlerngespräch ist auf Wunsch auch telefonisch möglich.

Alle 35 Gemeinden im Landkreis Landshut

Wir verwalten im Landkreis Landshut, mit Schwerpunkt rund um Landshut, Vilsbiburg, Ergolding, Essenbach und Altdorf. Für Wohnanlagen in den übrigen Gemeinden sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen im Gespräch offen, ob wir Ihre Gemeinschaft gut betreuen können.

Vilstal und Umgebung

Vilsbiburg, Velden (Vils), Neufraunhofen, Wurmsham, Geisenhausen, Bodenkirchen, Kröning, Gerzen, Aham, Schalkham, Altfraunhofen, Baierbach

Raum Landshut und Isartal

Ergolding, Essenbach, Altdorf, Kumhausen, Bruckberg, Tiefenbach, Furth, Weihmichl, Obersüßbach, Niederaichbach, Eching, Vilsheim, Adlkofen, Buch a. Erlbach

Norden und Laabertal

Rottenburg a.d. Laaber, Pfeffenhausen, Hohenthann, Ergoldsbach, Bayerbach (b. Ergoldsbach), Neufahrn i. NB, Postau, Weng, Wörth a.d. Isar

Sie sind unsicher, ob Ihre Wohnanlage zu uns passt? Schreiben Sie uns kurz. Wir antworten werktags innerhalb von 24 Stunden.

Was jede Eigentümergemeinschaft über ihren Verwalter wissen sollte

Ein Verwalter lässt sich jederzeit abberufen

Die Eigentümer können ihren Verwalter jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Davon darf nicht abgewichen werden.

(§ 26 Abs. 3 und 5 WEG)

Die Bestellung ist zeitlich begrenzt

Ein Verwalter darf für höchstens fünf Jahre bestellt werden, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums für höchstens drei Jahre. Eine erneute Bestellung ist möglich und kann frühestens ein Jahr vor Ablauf beschlossen werden.

(§ 26 Abs. 2 WEG)

Sie können einen zertifizierten Verwalter verlangen

Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass die Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter bestellt. Zertifiziert ist, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat oder gleichgestellt ist.

(§ 19 Abs. 2 Nr. 6, § 26a WEG)

Die Angaben beschreiben die Rechtslage nach dem Wohnungseigentumsgesetz und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was zur Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft gehört

  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Buchführung der Gemeinschaft, einschließlich Erhaltungsrücklage
  • Einladung, Leitung und Protokoll der Eigentümerversammlung
  • Umsetzung der Beschlüsse, dazu eine Beschlussliste innerhalb von 14 Tagen nach der Versammlung
  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern sowie Bearbeitung von Schäden
  • Austausch mit dem Verwaltungsbeirat und Antworten auf Fragen einzelner Eigentümer

Mehr zur WEG-Verwaltung

Wer Ihre Gemeinschaft betreut

Christian Gräf ist Geschäftsführer von MACH Immobilien und zertifizierter Verwalter (IHK). Er ist seit fünf Jahren Eigentümer und im Beirat mehrerer Immobilien in und um Landshut, zusammen mehr als 20 Einheiten. Er kennt deshalb beide Seiten: die des Eigentümers, der sich auf seinen Verwalter verlassen will, und die des Verwalters, der die Gemeinschaft führen muss.

Marlen Gräf unterstützt im Hintergrund bei Buchhaltung und Organisation. Aus den eigenen Immobilien kennen wir außerdem viele Handwerker und Dienstleister in der Region. Zur Qualifikation gehören die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung und eine Berufshaftpflichtversicherung. Auf Anfrage nennen wir Ihnen beides schriftlich.

Was Sie von uns erwarten können

  • Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden

  • Ihr Angebot spätestens 48 Stunden nach dem Kennenlerngespräch (Werktage)

  • Wir kümmern uns um den Werterhalt Ihrer Immobilie

Häufige Fragen zur Hausverwaltung im Landkreis Landshut

In welchen Gemeinden verwaltet MACH Hausverwaltung im Landkreis Landshut?

MACH Hausverwaltung verwaltet Wohnungseigentümergemeinschaften, Sondereigentum und Mietwohnungen im Landkreis Landshut, mit Schwerpunkt in Vilsbiburg, Ergolding, Essenbach und Altdorf, sowie in der Stadt Landshut. Für Wohnanlagen in den übrigen Gemeinden des Landkreises sprechen Sie uns an.

Verwaltet MACH Hausverwaltung auch in der Stadt Landshut?

Ja. Die Stadt Landshut ist kreisfrei und gehört nicht zum Landkreis, wir verwalten dort aber ebenfalls.

Für welche Wohnanlagen ist MACH Hausverwaltung die richtige Wahl?

Für Wohnanlagen bis etwa 20 Einheiten. Dort wohnen viele Eigentümer selbst im Haus, andere haben als Kapitalanleger vermietet. Wir verwalten für beide und begrenzen die Zahl der Gemeinschaften, damit Christian Gräf Ihre Anlage wirklich kennt.

Was macht MACH Hausverwaltung aus?

Wir sind selbst Eigentümer und Mitglied im Verwaltungsbeirat von Wohnungseigentümergemeinschaften. Die typischen Schwierigkeiten mit Hausverwaltungen kennen wir deshalb aus eigener Erfahrung. MACH Hausverwaltung haben wir gegründet, um genau diese Probleme für kleine Eigentümergemeinschaften in und um Landshut zu lösen.

Was kostet die Hausverwaltung?

Das hängt von Größe und Ausstattung Ihrer Anlage ab. Wir nennen den Preis in einem individuellen schriftlichen Angebot, das Sie spätestens 48 Stunden (Werktage) nach dem kostenlosen Kennenlerngespräch erhalten.

Wo findet das Kennenlerngespräch statt?

Nach Absprache bei Ihnen vor Ort, bei uns in Landshut oder telefonisch. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Wie wechselt eine Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung?

Die Wohnungseigentümer beschließen die Abberufung des bisherigen Verwalters und die Bestellung des neuen Verwalters in einer Eigentümerversammlung. Der Verwalter kann jederzeit abberufen werden, und sein Vertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Sprechen Sie uns gern vor der Versammlung an. Im Kennenlerngespräch erklären wir Ihnen, wie ein Wechsel für Ihre Gemeinschaft abläuft.

Wie lange darf ein Verwalter bestellt werden?

Für höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung des Wohnungseigentums für höchstens drei Jahre. Eine erneute Bestellung ist zulässig. Der Beschluss darüber kann frühestens ein Jahr vor Ablauf der laufenden Bestellung gefasst werden.

Haben Eigentümer Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter?

Ja. Seit dem 1. Dezember 2023 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Zertifiziert ist, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat oder gleichgestellt ist. Eine Ausnahme gilt für kleine Gemeinschaften mit höchstens acht Einheiten, in denen ein Eigentümer selbst als Verwalter tätig ist. Christian Gräf ist zertifizierter Verwalter (IHK).

Verwaltet MACH Hausverwaltung auch Mietwohnungen im Landkreis Landshut?

Ja. Neben der WEG-Verwaltung übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung und die Mietverwaltung.

Rechtliche Angaben beschreiben die Rechtslage nach dem Wohnungseigentumsgesetz und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihre Gemeinschaft im Landkreis Landshut.

Lernen Sie uns kostenlos und unverbindlich kennen. Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.

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